Ganz kurz und knackig: ( Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland )
§ 1, Artikel 1, Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
§ 1, Artikel 2, Absatz 1: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
§ 1, Artikel 3, Absatz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen Anschauung benachteiligt werden.
§ 1, Artikel 5, Absatz 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern.
§ 1, Artikel 5, Absatz 2 Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetzte, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Die Folgen:
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